STEFES Agro › Fungizide › HILL-STAR

Nur für die berufliche Anwendung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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Fungizid mit Azoxystrobin · Getreide, Raps, Kartoffel, Gemüse
HILL-STAR
Fungizid mit 250 g/l Azoxystrobin für Getreide, Raps, Kartoffeln, Leguminosen, Gemüse und Erdbeeren. HILL-STAR wirkt systemisch und translaminar, vor allem vorbeugend, und wird bei Befallsbeginn oder bei Infektionsgefahr eingesetzt. In Kartoffeln ist auch die Behandlung beim Legen in die Furche zugelassen.
| Wirkstoff | 250 g/l Azoxystrobin |
|---|---|
| Formulierung | Suspensionskonzentrat (SC) |
| Wirkungsweise | Systemisch und translaminar, vorwiegend protektiv, hemmt die Mitochondrienatmung der Schadpilze (Strobilurin, QoI), FRAC-Gruppe C3 |
| Kulturen | Weichweizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Raps, Kartoffel, Erbse, Futtererbse, Ackerbohne, Dicke Bohne, Buschbohne, Lupine, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree, Möhre, Spargel, Kohlarten, Salate, Endivien, Erdbeere. Freiland, Erdbeere und Salate auch im Gewächshaus |
| Schaderreger | Getreide: Roste, Septoria nodorum, Netzflecken, Rhynchosporium, Cladosporium- und Alternaria-Arten, Schwarzbeinigkeit (Befallsminderung). Raps: Sclerotinia, Alternaria. Kartoffel: Rhizoctonia solani, Colletotrichum coccodes, Alternaria solani. Leguminosen, Gemüse, Erdbeere: unter anderem Roste, Falscher und Echter Mehltau, Alternaria, vollständige Liste |
| Aufwandmenge | 1 l/ha je Behandlung, in Kartoffeln 3 l/ha beim Legen oder 0,5 l/ha gegen Alternaria, Werte je Anwendung |
| Wartezeit | Je nach Kultur, siehe Tabelle |
| Bienen | Nicht bienengefährlich (B4) |
| Kennzeichnung | Achtung, GHS09, H410 sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung, EUH208 |
| Zulassung | 00A584-00, gültig bis 31.05.2028, Zulassungsinhaber Hillfield Trading & Investments Ltd., Vertrieb STEFES GmbH |
| Bezug | Über den Agrarhandel. |
| Gebinde | 4 × 5 l |
Ein Strobilurin für Ackerbau, Gemüse und Erdbeeren
HILL-STAR ist in Getreide, Raps und Kartoffeln zugelassen, dazu in Leguminosen, zahlreichen Gemüsekulturen und Erdbeeren. In den meisten Kulturen beträgt die Aufwandmenge 1 l/ha je Behandlung. Die Zahl der Behandlungen, die Abstände dazwischen und die Wartezeit unterscheiden sich je Kultur.
Das Problem: der richtige Zeitpunkt
Azoxystrobin wirkt vor allem vorbeugend. Es muss vor oder zu Beginn der Infektion auf der Pflanze sein. Ist die Krankheit schon fest etabliert, lässt sich der Befall damit nicht mehr zurückdrehen.
Deshalb sieht die Zulassung den Einsatz bei Befallsbeginn, beim Sichtbarwerden der ersten Symptome oder bei Infektionsgefahr laut Warndienst vor.
Die Lösung: systemisch und translaminar
Azoxystrobin gehört zu den Strobilurinen. Es hemmt die Mitochondrienatmung der Schadpilze und behindert so Sporenkeimung und Entwicklung. Der Wirkstoff wird in der Pflanze systemisch verteilt und gelangt translaminar auf die Blattunterseite.
Für das Resistenzmanagement verlangt die Zulassung in mehreren Kulturen den Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen. In Gerste sind Resistenzen gegen den Wirkstoff nachgewiesen.
Aufwandmenge und Zeitpunkt je Kultur
Nach BVL-Zulassung 00A584-00, Stand Oktober 2026. Angaben je Behandlung. Wasseraufwand 200 bis 300 l/ha, in Spargel und Kartoffeln gegen Alternaria mindestens 200 l/ha, in Kohl mindestens 250 l/ha, in Salaten, Endivien und Erdbeeren im Freiland mindestens 300 l/ha, in Erdbeeren im Gewächshaus mindestens 100 l/ha, in Kartoffeln beim Legen 50 bis 150 l/ha. F: Wartezeit durch den Anwendungszeitpunkt abgedeckt.
| Kultur | Aufwandmenge | Stadium | Zeitpunkt, Wartezeit | Schaderreger |
|---|---|---|---|---|
| Weichweizen | 1l/ha | BBCH 30 bis 69 | Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit F | Braunfleckigkeit (Septoria nodorum), Gelbrost, Braunrost |
| Weichweizen | 1l/ha | BBCH 61 bis 69 | Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit F | Cladosporium-Arten, Alternaria-Arten |
| Gerste | 1l/ha | BBCH 30 bis 59 | Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit F | Netzfleckenkrankheit, Zwergrost, Rhynchosporium secalis |
| Hafer | 1l/ha | BBCH 30 bis 59 | Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit F | Haferkronenrost |
| Roggen, Triticale | 1l/ha | BBCH 30 bis 69 | Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit F | Braunrost; Rhynchosporium secalis (nur Befallsminderung) |
| Weichweizen, Gerste, Roggen, Triticale | 1l/ha | BBCH 31 bis 32 | Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, 1 Behandlung. Wartezeit F | Schwarzbeinigkeit (nur Befallsminderung) |
| Raps | 1l/ha | Erste offene Blüten bis Vollblüte | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen. Wartezeit 21 Tage | Sclerotinia sclerotiorum |
| Raps | 1l/ha | Ab BBCH 71, 10 % der Schoten haben typische Größe | Bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen. Wartezeit 21 Tage | Alternaria-Arten |
| Kartoffel | 3l/ha | Beim Legen, Reihen- bzw. Pflanzgutbehandlung in der Furche, Aufwand bezogen auf die behandelte Fläche | 1 Behandlung beim Legen. Wartezeit F | Rhizoctonia solani; Colletotrichum coccodes (nur Befallsminderung) |
| Kartoffel | 0,5l/ha | Erste Blütenknospen sichtbar bis Beeren des 1. Fruchtstands verfärbt | Bei Befallsbeginn, bis 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit 7 Tage | Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) |
| Erbse, Frischgemüse mit und ohne Hülse | 1l/ha | 7. Laubblatt bis 20 % der Hülsen haben typische Länge | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit 14 Tage | Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi); Falscher Mehltau (nur Befallsminderung) |
| Futtererbse | 1l/ha | 7. Laubblatt bis 20 % der Hülsen haben typische Länge | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit 35 Tage | Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi); Falscher Mehltau (nur Befallsminderung) |
| Ackerbohne | 1l/ha | Erste offene Blüten bis Ende der Blüte | Bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen. Wartezeit 35 Tage | Ackerbohnenrost |
| Dicke Bohne | 1l/ha | Erste offene Blüten bis Ende der Blüte | Bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit 35 Tage | Ackerbohnenrost |
| Lupine-Arten | 1l/ha | Erste offene Blüten bis Ende der Blüte | Bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit 35 Tage | Rostpilze |
| Buschbohne | 1l/ha | Erste offene Blüten bis Ende der Blüte | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit 7 Tage | Falscher Mehltau (nur Befallsminderung) |
| Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte (Trockenzwiebel) | 1l/ha | 4. Laubblatt bis Schlotten bei 50 % der Pflanzen geknickt | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis 3 Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit 14 Tage | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
| Porree | 1l/ha | 6. Laubblatt bis Schlotten bei 50 % der Pflanzen geknickt | Bei Befallsbeginn, bis 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 12 Tagen. Wartezeit 21 Tage | Porreerost, Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri), Phytophthora porri |
| Möhre | 1l/ha | 6. Laubblatt bis Rübe in typischer Form und Größe | Bei Befallsbeginn, bis 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit 14 Tage | Möhrenschwärze (Alternaria dauci), Echter Mehltau |
| Spargel | 1l/ha | Nach der Ernte | Bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 10 Tagen. Wartezeit F | Laubkrankheit (Stemphylium botryosum), Spargelrost |
| Brokkoli, Rosenkohl, Kopfkohl, Blumenkohl, Staudenkohl, Grünkohl | 1l/ha | 6. Laubblatt bis Erntegut in endgültiger Größe | Bei Befallsbeginn, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 12 Tagen. Wartezeit 14 Tage | Weißer Rost, Mycosphaerella brassicicola, Rapsschwärze, Kohlschwärze |
| Salate, Endivien, Freiland und Gewächshaus | 1l/ha | 4. Laubblatt bis typische Größe | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit 14 Tage | Falscher Mehltau (Bremia lactucae) |
| Erdbeere, Freiland und Gewächshaus | 1l/ha | Erste Blütenanlagen sichtbar bis zweite Pflücke, Reihenbehandlung | Bei Befallsbeginn, bis 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit 3 Tage | Echter Mehltau, Erdbeeranthraknose (Colletotrichum acutatum) |
Getreide: höchstens 2 Behandlungen je Kultur, die Behandlung gegen Schwarzbeinigkeit eingerechnet. Kartoffel: höchstens 3 Behandlungen je Kultur, die Behandlung beim Legen eingerechnet. Nach der Behandlung beim Legen im folgenden Kalenderjahr auf derselben Fläche kein Mittel mit Azoxystrobin anwenden. In Erdbeeren nur Sorten behandeln, die laut Gebrauchsanleitung verträglich sind. Wartezeit F: durch den Anwendungszeitpunkt abgedeckt. Zur Mischbarkeit macht die Zulassung keine Angabe, vor einer Tankmischung bitte rücksprechen.
Warum HILL-STAR
Getreide, Raps, Kartoffeln, Leguminosen, Gemüse und Erdbeeren mit einem Mittel und meist 1 l/ha je Behandlung.
3 l/ha in die Furche gegen Rhizoctonia solani, im Bestand 0,5 l/ha gegen Dürrfleckenkrankheit.
Strobilurin mit systemischer und translaminarer Verteilung, vor allem vorbeugend.
Nicht bienengefährlich (B4) und nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten.
Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Auszug aus der Zulassung. Maßgeblich sind das Etikett und die aktuellen Angaben in der BVL-Datenbank.
Abstände und Abdrift
NW605-1, NW606 In Nachbarschaft von Oberflächengewässern mit verlustmindernden Geräten anwenden. Getreide, Raps, Kartoffel, Futtererbse, Ackerbohne, Dicke Bohne, Buschbohne, Lupine, Spargel, Kohl, Salate und Endivien: 5 m bei 50 % Abdriftminderung, bei 75 % und 90 % der Mindestabstand nach Länderrecht. Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree, Möhre, Erdbeere: 5 m bei 50 % und 75 %, bei 90 % der Mindestabstand nach Länderrecht. Erbse als Frischgemüse: 10 m bei 50 % und 75 %, 5 m bei 90 %. Ohne verlustmindernde Technik mindestens 5 m, bei Erbse als Frischgemüse mindestens 15 m. Die Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern ist immer verboten. Für Erdbeeren, Salate und Endivien im Gewächshaus gelten diese Auflagen nicht.
Gewässerschutz
NW706 Erbse, Futtererbse, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree, Möhre, Spargel, Kohl, Salate und Endivien sowie Erdbeere im Freiland: Bei Hangneigung über 2 % muss zwischen behandelter Fläche und Oberflächengewässer ein bewachsener Randstreifen von mindestens 20 m liegen. Er entfällt bei ausreichenden Auffangsystemen ohne Anschluss an Gewässer oder Kanalisation sowie im Mulch- oder Direktsaatverfahren.
NW701 Ackerbohne, Dicke Bohne, Buschbohne, Lupine: Bei Hangneigung über 2 % ein bewachsener Randstreifen von mindestens 10 m, mit denselben Ausnahmen.
NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen: Kartoffel beim Legen, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree, Möhre, Kohl, Salate und Endivien im Freiland, Futtererbse gegen Brennfleckenkrankheit.
NW800 Keine Anwendung auf gedränten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März: Erbse, Futtererbse gegen Falschen Mehltau, Ackerbohne, Dicke Bohne, Buschbohne, Lupine, Erdbeere im Freiland.
NG340-1 Kartoffel beim Legen: auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Azoxystrobin.
NW470 Anwendungsflüssigkeiten, deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen, auch nicht indirekt über Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe.
NW262, NW264, NW265 Giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere sowie höhere Wasserpflanzen.
Anwenderschutz und Nachfolgearbeiten
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
SS2101 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Schutzanzug und festes Schuhwerk tragen.
SS206 Bei Ausbringung und Handhabung Arbeitskleidung und festes Schuhwerk tragen.
SF245-02 Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelags wieder betreten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
SB111 Persönliche Schutzausrüstung nach Sicherheitsdatenblatt, Gebrauchsanweisung und BVL-Richtlinie.
Kulturverträglichkeit und Resistenz
WH915 Erdbeere: Die Gebrauchsanleitung enthält eine Positivliste der Arten und Sorten, für die der Mittelaufwand verträglich ist.
WW7041 Gerste: Für den Wirkstoff wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
WW750 Buschbohne, Ackerbohne, Gemüse und Erdbeere: Die Zahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen begrenzt. Eine ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten, gegebenenfalls anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WW764 Buschbohne, Ackerbohne und Gemüse: Zur Vorbeugung gegen Resistenzen im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Bienen und Nützlinge
NB6641 Bis zur höchsten zugelassenen Aufwandmenge als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten.
NN2002 Schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen.
Fragen zu HILL-STAR
In welchen Kulturen ist HILL-STAR zugelassen
In Weichweizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Raps und Kartoffeln, in Erbse, Futtererbse, Ackerbohne, Dicker Bohne, Buschbohne und Lupine, in Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree, Möhre, Spargel, Kohlarten, Salaten und Endivien sowie in Erdbeeren. Erdbeeren, Salate und Endivien auch im Gewächshaus.
Wie viel brauche ich je Hektar
In fast allen Anwendungen 1 l/ha je Behandlung. In Kartoffeln 3 l/ha beim Legen, bezogen auf die behandelte Fläche in der Furche, und 0,5 l/ha im Bestand gegen Dürrfleckenkrankheit.
Wie oft darf ich behandeln
Je nach Kultur 1 bis 3 Behandlungen. In Getreide, Raps, Leguminosen, Spargel, Kohl und Salaten höchstens 2, in Kartoffeln, Zwiebeln, Porree, Möhren und Erdbeeren höchstens 3 je Kultur. Die Mindestabstände zwischen den Behandlungen stehen in der Tabelle.
Wie wirkt Azoxystrobin
Azoxystrobin ist ein Strobilurin (FRAC-Gruppe C3). Es hemmt die Mitochondrienatmung der Schadpilze und behindert so Sporenkeimung und Entwicklung. Der Wirkstoff wirkt systemisch und translaminar, vor allem vorbeugend, und sollte vor oder zu Beginn der Infektion ausgebracht werden.
Wie lang ist die Wartezeit
In Getreide, Spargel und bei der Kartoffelbehandlung beim Legen ist sie durch den Anwendungszeitpunkt abgedeckt (F). Erdbeere 3 Tage, Buschbohne und Kartoffel gegen Alternaria 7 Tage, Erbse, Zwiebeln, Möhre, Kohl, Salate und Endivien 14 Tage, Raps und Porree 21 Tage, Futtererbse, Ackerbohne, Dicke Bohne und Lupine 35 Tage.
Was gilt bei der Behandlung beim Legen der Kartoffel
3 l/ha in 50 bis 150 l/ha Wasser als Reihen- bzw. Pflanzgutbehandlung in die Furche, gegen Rhizoctonia solani und zur Befallsminderung von Colletotrichum coccodes. Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Im folgenden Kalenderjahr auf derselben Fläche kein Mittel mit Azoxystrobin anwenden.
Welche Abstände gelten zu Gewässern
Ohne verlustmindernde Technik mindestens 5 m, bei Erbse als Frischgemüse 15 m. Mit Abdriftminderung 50 % meist 5 m, bei 75 % und 90 % oft der Mindestabstand nach Länderrecht. Bei Hangneigung über 2 % gilt ein bewachsener Randstreifen von 20 m in Erbsen, Zwiebeln, Porree, Möhren, Spargel, Kohl, Salaten und Erdbeeren, von 10 m in Ackerbohne, Dicker Bohne, Buschbohne und Lupine.
Wie beziehe ich HILL-STAR
HILL-STAR bekommen Sie beim Agrarhandel im Gebinde 4 × 5 l. Über „Händler finden“ nennen Sie uns Ihre bevorzugten Handelspartner und die benötigte Menge, wir stellen den Kontakt her.
Bezug und Vertrieb
Bezug von HILL-STAR über den Agrarhandel
Für landwirtschaftliche Betriebe
HILL-STAR erhalten Sie über den Agrarhandel. Nennen Sie uns Ihre bevorzugten Handelspartner und die benötigte Menge. Wir stellen den Kontakt zu Ihrem Händler her.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Nur für die berufliche Anwendung. Keine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.